Breites Wissen ist ein überzeugender Partner.
Die Bauwirtschaft hat heute viele Schnittstellen zu zukunftsfähigen Technologien.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach RAB 30.
Rober Bau stellt einen eigenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzbeauftragten in der Planungs- und Ausführungsphase Ihrer Bauprojekte. Die folgenden Themenblöcke fassen die zentralen SiGeKo-Leistungen zusammen.
Planungsphase
- Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung
- Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
- Analyse der Ausschreibungen, ZTV und Bauverträge
- Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Zusammenstellen einer Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Erstellen von Flucht- und Rettungswegeplänen
Arbeitsschutzgutachten
Stellungnahmen zum baulichen Arbeitsschutz insbesondere für Krankenhäuser gemäß der Erlasse der Länder zur Vorlage bei den prüfenden Behörden für Bauantragsverfahren.
Gefährdungsbeurteilungen
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsplätze auf Baustellen, in Krankenhäusern und in Betrieben.
Kontaminierte Bereiche
Überwachung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524/DGUV 101-004 (BGR 128), Erstellung von Arbeitsplänen zur Vorlage bei den zuständigen Landesämtern für Arbeitsschutz, Überwachung beim Umgang mit Asbest nach TRGS 519.
Qualitätskontrolle
Unsere Qualitätskontrolle wird anhand von Terminplänen und speziell erstellten Checklisten besonders für gleichzeitige Arbeiten auf Baustellen gewährleistet. Durch Baustellenbegehungen mit den zuständigen Fachkräften für Arbeitssicherheit der bauausführenden Unternehmen und gegebenenfalls der BauBG oder dem jeweiligen Landesamt für Arbeitsschutz werden die Kontrollergebnisse verifiziert.
Projektsteuerung und Bauleitung werden schriftlich auf dem aktuellen Stand des Baugeschehens gehalten. Bei nicht sachgemäßer Durchführung der sicherheitstechnischen Einrichtungen oder Verletzung der Arbeitsschutzgesetze werden Anordnungen unter Zugrundelegung der Arbeitsschutzgesetze und der Betriebssicherheitsverordnung getroffen.
Alles aus einer Hand.
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